Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Wohnungen
65189
Wiesbaden, Mainzer Straße 88 b
Die
Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter der Ferienwohnungen. Sie sind
auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß §
38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt
1
Anmeldung/Mietvertrag
1.1
Mit
der Anmeldung erfolgt der Abschluss des Anmietungsvertrages verbindlich. Der
Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mittels einer Buchungsbestätigung
zugesagt oder - falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war
- auch mündlich oder telefonisch durch den Vermieter bereitgestellt worden ist.
1.2
Bei
Buchungen über Agenturen erhält der Vertrag erst durch die Bestätigung des Vermieters
seine Gültigkeit.
2
Bereitstellung der Ferienwohnungen
2.1
Gebuchte
Ferienwohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sofern
nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde. Der Mieter wird gebeten,
dem Vermieter die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Schadenersatzansprüche
können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der gebuchten
Wohnungen ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt. Der Mieter muss am
Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Appartement besenrein Übergeben und die Schlüssel abgeben.
2.2
Die
Vermieter sind berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.
3
Reiserücktrittskostenversicherung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung
enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Versicherung.
4
Anzahlung / Bezahlung
4.1
Mit
Vertragsabschluß (Eingang der Reservierungs- / Buchungsbestätigung
) ist eine Anzahlung des
Reisepreises fällig und innerhalb von 7 Tagen an den Vermieter zu bezahlen. Sie
wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Bei einem Aufenthalt von einer Woche
beträgt die Anzahlung 100,- € (Zweizimmerwohnung )
bzw. 150.- € (Dreizimmerwohnung) und bei
mehr als 7 Übernachtungen 150,- € bzw. 200.- €. Die Restzahlung des
Rechungsbetrages muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise dem aufgeführten Konto des Vermieters
gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen, weniger als 14 Tage, ist ohne vorherige
Anzahlung der Gesamtpreis vor Anreise, spätestens bei Einzug bar zu zahlen.
4.2
Der
Vermieter ist nur dann an die
Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung / Zahlung in genannter Höhe
auf dem Konto des Vermieters vor Anreise eingegangen ist. Ohne vollständige
Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes.
5
Stornierungsgebühren / Rücktritt vom Vertrag
5.1
Vertragsauflösungen
können nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist
der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel) beim
Vermieter. Im Falle eines Rücktrittes werden pauschalierte Rücktrittsgebühren
berechnet, bei denen ersparte Aufwendungen berücksichtigt sind.
Bei Rücktritt des Mieters gelten folgende Bedingungen:
·
Bei
einem Rücktritt bis zum 20. Tag vor Belegungsbeginn 50,- € (Bearbeitungsgebühr).
·
Bei
einem Rücktritt vom 19. bis 10. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtmietpreises.
·
Bei
einem Rücktritt vom 09. bis 03. Tag vor Belegungsbeginn 75 % des Gesamtpreises.
·
Bei
einem Rücktritt vom 2. Tag bis zur Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn
90 % des Gesamtmietpreises.
5.2
Bei
Stornierungen außerhalb der o.g. Fristen, ist der
Anzahlungsbetrag in jedem Fall für die Bemühungen des Vermieters zu zahlen. Gelingt
es dem Vermieter, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt
die Aufwandsentschädigung 50,- €.
6
Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges
Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt. Dies
gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigt der Vermieter, so behält er
den Anspruch auf den Gesamtpreis. Sollte eine Neuvermietung durch den Vermieter
möglich sein, vermindert sich der Anspruch auf den Gesamtpreis.
7
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Mieter die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter
Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen Gründen
nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Mieters
auf anteilige Rückerstat- tung.
8
Haftung und Pflichten
8.1
Das
Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem
Vermieter. Die angegebene max.
Personenzahl schließt auch Kinder ein.
8.2
Der
Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte
Sachen des Mieters einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in
das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Stellplatz
erfolgt auf eigene Gefahr.
8.3
Bei
Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen besenrein gesäubert werden, der
Müll muss entsorgt, das Geschirr gereinigt sein. Diese Pflicht zur Reinigung
gilt unabhängig von der Reinigung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten.
Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist der Vermieter
berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.
8.4
Der Mieter verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden
Störungen der Geräte oder Sachschäden diese sofort zu melden, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich
zu halten.
8.5
Mutwillig oder durch Unachtsamkeit,
bzw. falsche Bedienung hervorgerufene Schäden sind vom Mieter zu tragen.
9
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wiesbaden.